
Berater Preisprüfung öffentliches Preisrecht
Wollen Sie sich um öffentliche Aufträge, Forschungsprojekte oder Zuwendungen bewerben oder haben sich bereits erfolgreich beworben?
Hat der Auftraggeber auf die preisrechtlichen Vorschriften VO PR 30/53 oder LSP hingewiesen oder wurde gar ein Selbstkostenfestpreis, Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis vereinbart?
Dann müssen Sie das öffentliche Preisrecht kennen, und während der Laufzeit oder am Ende des Auftrages mit einer Preisprüfung rechnen.
Stellen Sie bereits beim Angebot, der Kalkulation und beim laufenden Controlling die richtigen Weichen!
Warten Sie auf keinen Fall bis zum Abschluss des Auftrages und der Ankündigung der Preisprüfung. Denn dann haben Sie nur noch sehr begrenzte Möglichkeiten, einer Rückzahlung zu entgehen - und statistisch führt jede dritte Preisprüfung zu einer Rückzahlungspflicht.
Ich biete Ihnen Unterstützung und Beratung von Anfang an und sorge dafür, dass das erforderliche Know-how in Ihrem Unternehmen aufgebaut und die Prüfsicherheit Ihrer Projekte und Aufträge verbessert wird.

