
Die 10 ½ größten Irrtümer in Sachen Preisprüfung von öffentlichen Aufträgen
Eine Preisprüfung kann Sie treffen — auch wenn Sie nicht damit rechnen.Wiegen Sie sich nicht in Sicherheit, weil Sie in der Ausschreibung, Angebotsaufforderung oder im Vertrag keinen Hinweis darauf erkennen.
Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Preisprüfung für Sie nicht relevant ist, weil vielleicht zurückliegende Aufträge nicht geprüft wurden.
Je später Sie es erkennen, desto schlechter sind Ihre Chancen, auf eine erfolgreiche Preisprüfung hinzuwirken.
Nehmen Sie die 10 ½ größten Irrtümer bezüglich Preisprüfungen zum Anlass, Ihre öffentlichen Aufträge einer genaueren Prüfung zu unterziehen:
- Falsch: Jede Ausschreibung führt zu einem Marktpreis.
Bei einem ordnungsgemäßen Vergabeverfahren mit mindestens zwei zuschlagsfähigen Angeboten entsteht zwar ein vergaberechtlicher Marktpreis. Aber auch dieser kann nachträglich einer Preisprüfung unterzogen werden, um festzustellen, ob auch ein verkehrsüblicher Preis des Auftragnehmers vorliegt. - Falsch: Bei Bundeswehraufträgen gibt es keine Marktpreise.
Auch hier gibt es Marktpreise und abgeleitete Marktpreise — sowohl für die Gesamtleitung als auch für Teilleistungen und Stundensätze. - Falsch: Den Preistyp bestimmt der öffentliche Auftraggeber.
Nur der Preisprüfer der Preisüberwachungsbehörde kann den Preistyp aufgrund der VO PR 30/53 final feststellen — auch noch nach Auftragsende. Die Festlegung im Vertrag erfolgt in Übereinkunft zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, steht dabei aber immer unter dem Vorbehalt einer anderen Entscheidung durch den Preisprüfer. - Falsch: Der Preistyp des Unterauftrags ist abhängig vom Preistyp des Hauptauftrags.
NEIN — es ist einer der größten Irrtümer, dass der Preistyp des Hauptauftrags an Unterauftragnehmer weitergegeben werden muss. Auch der Preistyp des Unterauftrags ist nach derPreistreppe festzulegen. - Falsch: Die Preisprüfung muss bereits im Vertrag angekündigt sein.
Ein Hinweis auf Selbstkostenpreise oder auf die Gültigkeit der VO PR Nr. 30/53 ist genauso ausreichend. Aber auch ohne diese Hinweise kann eine Preisprüfung durchgeführt werden, sofern es sich um einen unmittelbaren öffentlichen Auftrag handelt. Nur Unteraufträge bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung — zumindest muss der Unterauftragnehmer Kenntnis davon erlangen, dass die VO PR Nr. 30/53 anwendbar ist. - Falsch: Eine Preisprüfung bestimmt alleine der Auftraggeber.
Die Preisüberwachungsbehörde kann von sich aus tätig werden und auf Antrag sowohl des Auftraggebers als auch des Auftragnehmers. - Falsch: Unterauftragnehmer eines öffentlichen Auftrags können vertraglich rechtssicher vereinbaren, dass sie nicht der VO PR Nr. 30/53 unterliegen.
Wenn der öffentliche Auftraggeber gegenüber seinem Auftragnehmer verlangt, dass auch der Unterauftragnehmer in die VO PR einbezogen werden muss und dieser von diesem Verlangen Kenntnis erlangt, dann wäre eine solche vertragliche Regelung unwirksam und zeigt sogar, dass der Unterauftragnehmer Kenntnis erlangt hat. - Falsch: Festpreise werden nicht geprüft.
Das Preisrecht kennt keine Festpreise, sondern nur Marktpreise, Selbstkostenfestpreise, Selbstkostenrichtpreise und Selbstkostenerstattungspreise — und alle können geprüft werden. - Falsch: Eine höhere Preisfeststellung führt zu einer Nachberechnung.
Aufgrund der regelmäßigen vertraglichen Höchstbegrenzung ist dies nicht möglich. Im umgekehrten Fall wird der öffentliche Auftraggeber gewöhnlich die Differenz zurückfordern — oftmals auch zuzüglich Verzugszinsen. - Falsch: Gegen das Preisprüfungsergebnis kann man sich nicht wehren.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Preisbildungsstelle als übergeordnete Dienstbehörde einschalten. Im Anschluss daran stehen noch begrenzt weitere juristische Eskalationsmöglichkeiten zur Verfügung.
Der letzte ½ große Irrtum ist die Gefahr, eine Beratung und Unterstützung ausschließlich auf juristischer Seite zu suchen. Der Begriff öffentliches Preisrecht mag dazu veranlassen. Tatsächlich geht es auf dem Weg zu sicheren Preisprüfungen jedoch in hohem Maße zunächst um betriebswirtschaftliche Inhalte. Im Zuge von möglichen Eskalationen ist ab einem gewissen Zeitpunkt jedoch eine anwaltschaftliche Unterstützung notwendig — zwei sehr kompetente Juristen befinden sich in unserem Netzwerk.
Zum überwiegenden Teil sind die Antworten auf die 10 ½ größten Irrtümer natürlich viel komplexer.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie mehr darüber wissen wollen.